LiveScan Web (AZR-ER)

Anwendung zur Erstregistrierung von Asylsuchenden inklusive ­Identifikationsfeststellung (Fast-ID)

 

Gemeinsam mit der Fa. HECOSYS bieten wir das webbasierte Fachverfahren "LiveScan Web" zur Identitätsfeststellung (Fast-ID) und Erstregistrierung (AZR-ER) von Personen nach §16 AsylG, §49 Abs 5/8/9/4a AufenthG an.


Mit LiveScan Web können Ausländerbehörden auch die Erstregistrierung durchführen. Die Anwendung ist ein vollwertiger Ersatz der "PIK" der Bundesdruckerei somit eine echte und kostensparende Alternative zu dem Angebot Bundesdruckerei. Die Erfassung der Fingerprints ist zur einfachen Bedienung optimiert: die Erstregistrierung kann schnell und einfach abgearbeitet werden. Dies stellen wir durch eine Kombination von Hard- und Software sicher, die eine fließende, einfache Aufnahme erlaubt und dabei höchste Qualitätsansprüche mit den Cross-Match Scannern im Verfahrensablauf erfüllt.

 

Wir bieten unser System LiveScan Web zum Lizenzkauf an, da sich dies für die Kunden vergleichsweise schon nach wenigen Jahren gegenüber dem Leasing der PIK rechnet.


Die angebotenen Scanner Crossmatch Guardian (4 Finger) arbeiten neben der Ersterfassung im Fachverfahren "Stranger" mit der BDr eAT/eRA/Pass-Fingerabdruck-Aufnahme-Software zusammen, und liefern wesentlich bessere Qualität als die bisher eingesetzten Einzelfingerscanner.

Wir entwickeln die Schnittstellen nach Bedarf weiter und halten diese ständig aktuell. Fehlerbehebungen, neue Versionen und neuen Funktionalitäten erhalten Sie im Rahmen des Wartungsvertrages. Unser kompetenter Support steht Ihnen per Telefon oder E-Mail zur Verfügung.

 

Durch die Integration in die Fachverfahren (Stranger und ABUko) von Beister Software ist eine automatisierte Datenübertragung zwischen Fachverfahren und Livescan möglich. Somit können Sie ohne zusätzlichen PC das behördeneigene Systemumfeld nutzen.

 

Voraussetzungen

  • ● Die Behörde muss eine gesetzliche Berechtigung / Verpflichtung zur Erstregistrierung besitzen. Sie muss den Zugang zum Register-Portal bei der Administration beantragen.
  • ● Zur Erstregistrierung sind in der Ankunftsnachweis-Verordnung (AKNV) vom BSI zertifizierte Erfassungsgeräte (Fingerabdruckscanner, Kamera) vorgeschrieben. Nur so kann eine hohe Qualität aller Daten gewährleistet werden.
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