Beister Software GmbH
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Barrierefrei

Zusammen mit der STV Pattensen haben wir unser erstes barrierefreies Portal unter DNN hochgezogen. Schauen Sie selbst. Natürlich kann man über Barrierefreiheit streiten, wo sie anfängt und wo sie aufhört. Aber das soll uns erstmal einer nachmachen. 100% CMS System und kein extra Schalter. Die Seiten, die schon 100%ig sind, haben wir mit dem Validatorzeichen von  http://validator.w3.org versehen. Wir freuen uns über Anregungen und Nachfragen unter vertrieb@beister.de oder setzen Sie sich mit uns über unser Kontaktformular in Verbindung. Übrigens: barrierefreie Seiten sind nicht nur für Behörden angesagt!


Stranger im Windows 7 Live-Betrieb

Seit November 2009 ist Stranger für das Betriebssystem Windows 7 freigegeben. 
Die ersten Kunden haben bereits erfolgreich auf  Windows 7 umgestellt.


Stranger schöner, effektiver und gleichzeitig

schöner:
Wordanbindung hat jeder. Aber über 150 fertige Standardberichte 'ready for use' ohne Aufruf einer externen Anwendung machen Stranger erst richtig stark. Unsere beliebten Standardberichte können jetzt noch optimaler an das jeweilige Brieflayout des Kunden angepaßt werden. Die neue Stranger Version enthält den neuen Berichtdesigner von Beister Software!  

effektiver:
Aus dem digitalen Archiv von Stranger heraus kann jetzt direkt über die TWAIN Schnittstelle eingescannt werden. Da wird die Erfassung von Bildern und Dokumenten ein Kinderspiel.

gleichzeitig:
Wenn dann richtig. Den Wunsch in der Fallarbeitung mal schnell eine Kurzauskunft über einen anderen Fall zu bekommen (Polizeiknopf), haben wir gleich richtig umgesetzt. Jetzt ist es ganz egal ob ein Fall offen ist. Sie öffnen beliebig viele weitere Fälle, haben mehrere Suchergebnisse offen - und das über alle Module von Stranger (Ausländerwesen, Einbürgerung usw.) hinweg. Dabei aktualisieren sich die Fenster immer gegenseitig. Selbstverständlich sind die Fenster zum Schreiben geöffnet, Lesen allein wäre ja langweilig.


BZR Online

BZR-Online wurde nach erfolgreichem Betatest in Rheinland-Pfalz und Bayern für den Vertrieb freigegeben. BZR Online ist als eigenständiges Programm oder als Modulbaustein von Stranger erhältlich. Unter dem Schlagwort 1, 2, 3 Auskunft kommt zum Ausdruck, dass zwischen Anfrage und Auskunft i.d.R. ca. 4 Stunden liegen (Aussage des Bundesamtes für Justiz). Seit Freigabe im April 2007 haben sich schon 8 Behörden verbindlich für BZR Online entschieden, die Arbeitszeitersparnis und die einfache Anwendungslogik war einfach das überzeugende Kaufsargument.


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